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Mit Leidenschaft und Know-how kümmern wir uns um
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Dann möchten wir Ihre erste Adresse
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und unser hohes Verantwortungsbewusstsein.

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FAQ

FAQ – Immobilienverkauf in komplexn Lebenslagen

FAQ: Immobilienverkauf bei Sonderfällen & komplexen Lebenslagen

1. Scheidung & Trennung: Wie wird eine Immobilie bei Trennung oder Scheidung einvernehmlich und ohne finanzielle Verluste verkauft?

Bei einer Scheidung müssen sich die Miteigentümer einigen, um eine verlustreiche Teilungsversteigerung zu vermeiden. Ein neutraler Immobilienmakler agiert als unparteiischer Vermittler: Er ermittelt den objektiven Marktwert als verlässliche Verhandlungsgrundlage, stimmt die Vermarktung mit beiden Parteien ab und sorgt für eine diskrete Abwicklung, damit der Verkaufserlös nach Abzug der Restschuld gerecht aufgeteilt werden kann.

2. Erbengemeinschaft: Wie verkauft man eine geerbte Immobilie, wenn sich die Miterben uneinig sind?

Ein freihändiger Verkauf einer Nachlassimmobilie setzt die Einstimmigkeit aller Miterben voraus. Um eine Blockade oder eine drohende Teilungsversteigerung zu verhindern, schafft eine sachliche Wertermittlung durch einen neutralen Immobilienspezialisten transparente Fakten. Dies ermöglicht es der Erbengemeinschaft, fundierte Entscheidungen über einen gemeinsamen Verkauf oder die Auszahlung einzelner Erben zu treffen.

3. Notverkauf & Zeitdruck: Wie gelingt ein Immobilienverkauf unter extremem Zeitdruck (z. B. wegen Auswanderung oder finanzieller Engpässe)?

Bei einem zeitkritischen Verkauf drohen ohne Strategie hohe Preisabschläge. Um den Marktpreis trotz Zeitdrucks zu realisieren, braucht es eine professionelle Wertermittlung, vollständige Unterlagen ab Tag 1 und den gezielten Zugriff auf vorgemerkte, finanzierungsgeprüfte Käufer (Off-Market). Dies verhindert unüberlegte Notverkäufe unter Wert.

4. Parallelverkauf: Wie koordiniert man den Verkauf der alten Immobilie und den Kauf des neuen Eigenheims ohne finanzielles Risiko?

Beim Parallelverkauf müssen Übergabetermine, Kaufpreiszahlungen und Zwischenfinanzierungen exakt aufeinander abgestimmt werden. Eine strukturierte Zeitplanung verhindert, dass Eigentümer vorübergehend ohne Unterkunft dastehen oder doppelte Zinsbelastungen tragen müssen. Ein erfahrener Makler sichert den Verkaufsprozess durch maßgeschneiderte Klauseln im Notarvertrag zeitlich ab.

5. Drohende Zwangsversteigerung: Lässt sich eine Zwangsversteigerung durch einen regulären Immobilienverkauf noch abwenden?

Ja, bis zum Versteigerungstermin ist ein freihändiger Verkauf meist die wirtschaftlich deutlich bessere Lösung, da der Versteigerungserlös am Amtsgericht oft unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Voraussetzung ist eine frühzeitige und transparente Abstimmung mit den gläubigerführenden Banken, um eine Stillhaltevereinbarung für die Dauer des regulären Vermarktungsprozesses zu erwirken.

6. Wohnrecht & Nießbrauch: Kann man ein Haus verkaufen, wenn ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch eingetragen ist?

Ein Verkauf ist rechtlich möglich, erfordert jedoch eine spezielle Bewertung. Da der Käufer die Immobilie durch das eingetragene Nutzungsrecht meist nicht selbst beziehen kann, mindert dies den Verkaufspreis. Alternativ kann das Wohnrecht oder der Nießbrauch gegen eine vertraglich vereinbarte Einmalzahlung (Abfindung) gelöscht werden, was den normalen Marktwert wiederherstellt.

7. Immobilienleibrente: Wie funktioniert der Immobilienverkauf auf Leibrentenbasis?

Bei der Immobilienleibrente erhält der Verkäufer den Kaufpreis nicht als Einmalzahlung, sondern in Form einer lebenslangen (oder zeitlich befristeten) monatlichen Rentenzahlung, kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Dieses Modell eignet sich besonders für Senioren, die ihr Eigenkapital im Ruhestand nutzen, aber in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben möchten.

8. Erbbaurecht (Erbpacht): Was ist beim Verkauf eines Hauses auf einem Erbbaurechtsgrundstück zu beachten?

Bei einer Erbbaurechtsimmobilie wird nur das Gebäude erworben, während das Grundstück im Eigentum des Erbbaugebers (z. B. Kommune oder Kirche) bleibt. Der Erwerber zahlt einen jährlichen Erbbauzins. Entscheidend für den Verkauf und die Bankenfinanzierung des Käufers ist die Restlaufzeit des Erbbauvertrags (idealerweise noch mindestens 30 bis 40 Jahre) sowie die Zustimmung des Grundstückeigentümers.

9. Denkmalschutz-Objekte: Welche Besonderheiten gelten beim Verkauf von denkmalgeschützten Immobilien?

Denkmaleigenschaften sprechen vor allem Kapitalanleger an, da Sanierungskosten über die Denkmal-AfA steuerlich hoch abgeschrieben werden können. Gleichzeitig müssen Käufer darüber aufgeklärt werden, dass sämtliche baulichen Veränderungen der Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unterliegen. Eine präzise Aufbereitung der Sanierungshistorie ist hier der Schlüssel zum Verkaufserfolg.

10. Vermietete Eigentumswohnungen: Wie wirkt sich eine Vermietung auf den Verkaufspreis einer Immobilie aus?

Nach dem Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ übernimmt der Käufer den bestehenden Mietvertrag. Da dies Eigennutzer ausschließt und sich das Angebot primär an Kapitalanleger richtet, liegt der Verkaufserlös vermieteter Objekte oft ca. 10 % bis 20 % unter dem Preis vergleichbarer, leerstehender Immobilien. Eine rechtssichere Aufbereitung der Mietverträge und Rendatekennzahlen ist hier essenziell.

Ihre Immobilien-Expertin

Dipl.-Ing. oec. Sylvia Blume · First Real Estate Partner · Blume Hulsman GbR

Autor: Dipl.-Ing. oec. Sylvia Blume | First Real Estate Partner · Blume Hulsman GbR – Die Immobilienmaklerin Sylvia Blume ist spezialisiert auf Scheidungsimmobilien und Erbstreit-Verkäufe im Ruhrgebiet. Mit 13+ Jahren Erfahrung im Bereich Immobilienverkauf in Essen und Umgebung ·  LinkedIn: Sylvia Blume

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KUNDENMEINUNGEN | REFERENZEN

Wir freuen uns über das positive Feedback unserer Klienten. Es ist immer unser Bestreben, Sie als Kunden umfassend beraten zu können. Dabei hilft uns unsere über 10-jährige Erfahrung und die Zusammenarbeit mit Spezialisten rund um die Immobilie.

Deirdre Roth · 10.11.2013

Thomas H. via Google:
„Das erste Immobilienprojekt“

Sehr gute Beratung und Engagement über den reinen Verkaufsprozess hinaus. Wir haben uns bei Frau Blume sehr gut aufgehoben gefühlt. Sowohl bei der Kommunikation mit den Eigentümern als auch den Mietern war sie eine große Hilfe und hat uns bei unserem ersten Immobilienprojekt mit Rat und Tat unterstützt.

Deirdre Roth · 10.11.2013

Dr Martin A. via Immobilienscout 24:
„In jeder Hinsicht positiv und empfehlenswert.“

Blume Hulsman GbR – First Real Estate Partner hat angenehm, zielführend, sehr professionell und mit profunder Immobilienkenntnis gearbeitet.
Hinzu kommt die Vertrauenswürdigkeit beider Inhaberinnen und die Fähigkeit, sowohl den Verkäufer- als auch den Käuferinteressen gut zu entsprechen. Deshalb uneingeschränkt empfehlenswert.

Deirdre Roth · 10.11.2013

Christian P. via Immobilienscout24:
„Über ein Missverständnis in Kontakt geraten. Eines der besten Missverständnisse meines Lebens“

Frau Hulsman hat für uns im Rahmen unseres Hausverkaufs eine ganz hervorragende Arbeit geleistet, obwohl die Umstände nicht ganz einfach waren (fehlende Unterlagen, Marktveränderung durch gestiegene Zinsen, strengere Risikobewertung durch finanzierende Banken etc.). Wir fühlten uns durchgängig durch Frau Hulsman exzellent betreut, weil sie sich mit riesigem Engagement wirklich um ALLES gekümmert hat – insofern war der gesamte Verkaufsprozess für uns mit minimalstem Aufwand verbunden. Es ist beinahe überflüssig zu erwähnen, dass die Marktpreiseinschätzung der Immobilie (die auch erzielt wurde) ein Volltreffer war und sich beinahe im sechsstelligen Bereich oberhalb der Preiseinschätzung der Immobilienabteilung unserer Hausbank bewegte, was in diesem Fall rund 30 Prozent ausmachte. Wir können und werden Frau Hulsman gerne jederzeit weiterempfehlen und kommen gerne wieder auf sie zurück, sollten wir wieder die Dienste eines Immobilienmaklers benötigen. Danke Frau Hulsman!

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Wir sind gerne für Sie da

Blume · Hulsman GbR Immobilienmakler

Bühne 26 · 45259 Essen · Deutschland (NRW)
Tel: +49 (0)201 / 466 9 882 | Fax: +49 (0)201 / 466 9 881
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